Page 45 - PSA.Katalog Meuthen 2018/2019
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Körperschutz
Körperschutz – Richtlinien und Norm
Die grundsätzlichen Mindestanforder- ungen an die Persönliche Schutz- ausrüstung (PSA) sind in der rechts- kräftigen PSA-Verordnung 2016/425 vom 21. April 2016 geregelt. Die neue PSA-Verordnung ersetzt die Richtlinie 89/686/EWG erst ab dem 21. April 2018. Produkte, die noch der „alten“ EWG- Richtlinie entsprechen, dürfen noch bis 20. April 2019 in Verkehr gebracht werden. Die Verordnung gilt für alle Mit- gliedsstaaten der EU und lässt keinen Spielraum für unterschiedliche Umset- zungen des auf der Richtlinie 89/686/ EWG beruhenden Konzepts in nationa- les Recht, sondern gilt unmittelbar. Die Hersteller von PSA-Produkten sind dazu verpflichtet, durch die CE-Kennzeichnung zu dokumentieren, dass ihre Produkte den europäischen Normen entsprechen. Zu- sätzlich kann das deutsche GS-Zeichen (GS = Geprüfte Sicherheit) auf Antrag des Herstellers durch eine anerkannte Prüfstel- le vergeben werden. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, alle mit der betreffenden Arbeit verbundenen Risiken zu bewerten und den Beschäftigten die für die jeweili- ge Aufgabe am besten geeignete Schut- zausrüstung zur Verfügung zu stellen. Der Arbeitgeber ist ebenfalls dazu verpflichtet, darüber zu wachen, dass die notwendigen PSA von den Beschäftigten bestimmungs- gemäß verwendet werden.
Zu den Pflichten gehören:
  Die Risikoermittlung und das Treffen von Maßnahmen zur Beseitigung bzw. Verringerung des Risikos
  Die Risikobewertung und die Auswahl von Körperschutz, der ein entsprechendes bzw. höheres Schutzniveau gewährleistet
Körperschutz
Besondere Gefahren gehen von Verbren- nungen, Verätzungen, Verbrühungen, Un- terkühlungen, elektrischen Durchströmun- gen, Stich- und Schnittverletzungen aus. Diese Aufzählung macht deutlich, dass an die geeignete Schutzkleidung sehr unter- schiedliche Anforderungen gestellt werden. Für jeden Einsatzfall gilt, dass gleichzeitig möglichst großer Schutz, Bequemlichkeit, leichte Pflege und Wirtschaftlichkeit gege- ben sein müssen.
Haftungsausschluss: Alle Informationen auf diesen Seiten sind mit größ- ter Sorgfalt zusammengetragen worden. Dennoch können wir keinerlei Gewähr bei Fehlern und Irrtümern übernehmen, Stand: Juli 2017 © Stünings Medien, Krefeld
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/// Baumwolle. Naturfaser mit sehr guten Trage- eigenschaften. Baumwolle wird in vielen Bereichen des Arbeitsschutzes mit besten Ergebnissen einge- setzt. Es werden Gewebe wie Köper, Schwerköper, Zwirnpilot, Zwirn-Moleskin, Zwirn-Doppelpilot bis zum Deutschleder gefertigt.
/// Mischgewebe. In der Berufskleidung werden Mischgewebe hauptsächlich in den Mischungsver- hältnissen ca. 65/35 % und ca. 40/60 % Polyester/ BW eingesetzt. Der Vorteil der Mischgewebe be- steht in der längeren Standzeit, besserer Farbecht- heit und guten Restschrumpfwerten. Für den guten Tragekomfort der Mischgewebe ist hauptsächlich die Gewebeeinstellung sowie gute Dampfdruck- und Luftdurchlässigkeit des Gewebes Voraus- setzung. Bei optimaler Gewebeeinstellung wer- den auch optimale Tragekomfort-Eigenschaften erreicht.
/// Köper. Das klassische Gewebe für einen Arbeitsanzug wird in Köperbindung gefertigt und als Kettköper und Fischgrat angeboten. Bei glei- cher Gewebeeinstellung besteht kein Qualitätsun- terschied zwischen Kettköper und Fischgrat. Es gibt also schwere und leichte Kettköper und auch schwere und leichte Fischgratgewebe. Der Fisch- grateffekt ist daher nur ein optischer Effekt. Die Gewebequalität wird allein durch die Einstellung der Anzahl der Kett- und Schussfäden sowie der eingesetzten Garnnummer (Garnqualität) bestimmt.
/// Zwirn-Doppelpilot. Ist ein Schwergewebe mit Zwirnkette. Der Schuss wird als Ober- und Unter- schuss gewebt und schließt daher die Kettfäden in sich ein. Diese Gewebe werden hauptsächlich für Arbeiten mit einer hohen mechanischen Beanspru- chung aber auch als wärmende Winterkleidung eingesetzt.
/// PROBAN®. Ist eine flammhemmende Ausrüs- tung und wird nach EN ISO 11611, EN ISO 11612 und EN ISO 14116 (ehemals EN 470-1, EN 531 und
EN 533), jeweils soweit relevant, geprüft. Sie hat eine Waschbeständigkeit von mindestens 40 Wä- schen. PROBAN® wird für Schweißerbekleidung eingesetzt, also für Schutzbekleidung, welche in die Kategorie II der PSA eingestuft wird. Schwei- ßerbekleidung mit PROBAN®-Ausrüstung sollte nach dem Einsatzzweck beschafft werden, denn jede aufprallende Schweißperle versintert einen Teil des Gewebes. Das Gewebe brennt aber nicht. Bei einem leichten Gewebe, welches hauptsäch- lich für beobachtende oder leichte Schweißarbei- ten eingesetzt werden sollte, brennen sich daher sehr schnell Löcher in das Gewebe. Bei hartem Schweißeinsatz sollte auf jeden Fall Bekleidung aus schwerem Zwirn-Doppelpilot eingesetzt werden. PROBAN® ist ein eingetragenes Waren- zeichen von Rhodia UK Limited.
/// NOMEX®. III EN ISO 11612 (ehemals EN 531), EN 1149-1. Ein von DuPont® entwickeltes Material aus 94 % Nomex®, 5 % Kevlar® und 1 % Bekinox. Es ist dauerhaft antistatisch und bis zu 8 Sekunden lang flammsicher sowie chemikalienbeständig, öl- und schmutzabweisend. Die hohe Verschleißfestig- keit erlaubt Waschen bis zu 95 °C.
/// Sanfor. Ist eine kompressive Schrumpfung und immer der letzte Arbeitsgang in der Gewebeaus- rüstung. Dem fertig ausgerüsteten Gewebe wird ein Gewebekupon entnommen und in der Wasch- maschine nach SANFOR-Vorschrift gewaschen. Die SANFOR-Waschvorschrift entspricht im Normalfall einer handelsüblichen Wäsche. Der festgestellte Einlaufwert wird dann kompressiv in Kettrichtung zusammengestaucht. Die Kettfäden liegen dann als gekräuselter Faden im Gewebe und werden nur durch die Appretur fixiert. Bei der Verarbeitung solcher Gewebe ist daher eine hochwertige Tech- nik erforderlich, um eine abnorme Längung bei der Verarbeitung zu vermeiden. Bei der ersten Wäsche läuft dann die Baumwollfaser ein, der gekräuselte Kettfaden ist dann wieder glatt und das Maß bleibt konstant.
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gut Informiert
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