Page 201 - Arbeitsschutzkatalog 2020
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  Hygiene, Hygienepapiere
      Hygiene, Hygienepapiere
Papier wird nicht nur zum Verpacken, Bedrucken und Beschreiben verwendet, sondern hat sich auch für viele Reini- gungszwecke bewährt. Die sogenannten Hygienepapiere haben unter allen Papier- sorten einen Marktanteil von etwa 6 Pro- zent. In Form von Papierhandtüchern, Küchenrollen, Kosmetiktüchern, Ser- vietten oder Toilettenpapier sind diese Papierprodukte aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Dazu kommen spe- zielle Hygienepapiere für die Industrie, z. B. Ölsaugtücher zum Binden von Le- ckagen, oder Abdecktücher und Ärzte- rollen für Praxen und Krankenhäuser.
Herstellerverantwortung
Hygienepapiere sind in aller Regel zur einmaligen Verwendung vorgesehen. Rechtlich gelten sie als „Gegenstände, die zur Körperpflege bestimmt sind“ und damit Bedarfsgegenstände nach § 2 (6) 4 des Lebensmittel- und Futtermittel- gesetzbuches (LFGB). Hygienepapiere
 müssen daher den Vorschriften des
LFBG entsprechen und
 dürfen bei bestimmungsgemäßem
oder vorauszusehendem Gebrauch
die Gesundheit nicht schädigen. Sowohl der Hersteller wie der Inverkehr- bringer sind verantwortlich für die ge- sundheitliche Unbedenklichkeit. Das LFGB nennt explizit die „stoffliche Zu- sammensetzung, insbesondere durch toxikologisch wirksame Stoffe oder durch Verunreinigungen“ als potenzielle Gesundheitsgefahr.
Papiertücher
Tissue-Papiere – oft verkürzt als Tissue (von engl. Gewebe) – sind weiche und hochgradig saugfähige Hygienepapiere aus Zellstoff mit einem niedrigen Flä- chengewicht. Dazu gehören viele Haus- haltsprodukte wie Papiertaschentücher, Toilettenpapiere oder Küchenpapiere. Das gebrauchsfertige Hygienepapier
besteht dabei häufig aus einer mehrla- gigen Papierschichtung.
Krepp-Papiere sind durch eine stärker gekreppte (gestauchte, dadurch rauere, gekräuselte) Oberfläche gekennzeichnet. Sie werden überwiegend aus recyceltem Altpapier hergestellt. Beide Papierformen werden als sogenannte Papierfaser-Flä- chenerzeugnisse maschinell hergestellt. Die meisten Hygienepapiere sind gefaltet oder als Rollenware erhältlich. Die schnel- le und hygienefreundliche Entnahme er- folgt oft über Spendersysteme, die fest installiert (z. B. als Falthandtuch-Spender in Sanitärbereichen) oder an mobilen Rei- nigungswagen angebracht sein können. Rollenware wird perforiert angeboten oder ist mit einem Selbstschneideme- chanismus versehen.
Durch Zusatzstoffe wie Harze können Pa- piere temporär nassfest gemacht werden. Dies ist dann erwünscht, wenn die Hygi- enepapiere beim ersten Benutzen bzw. Befeuchten zunächst stabil bleiben, sich spätestens in der Kläranlage jedoch in ihre Fasern auflösen soll.
Eigenschaften / Auswahlkriterien
 Papierstärke: das Flächengewicht, da- mit auch die Dicke der Papierschicht
 Saugfähigkeit: das Absorptionsvermö- gen für Wasser oder andere Flüssig- keiten
 Reißfestigkeit: erzielt durch lange Papierfasern
 Weichheit: erreichbar durch einen ho- hen Anteil kürzerer Fasern
 Weißgrad: die „brightness“ nach
DIN ISO 2470, für Hygienepapier eher
sekundär
 Fuselfreiheit: besonders wichtig, wo es
auf Hygiene ankommt
 Abbaubarkeit: die schnelle Zersetzung
in Wasser, um Verstopfungen in Abwas-
serleitungen zu vermeiden
 Beschichtungen: PE-beschichtete Pa-
pier werden flüssigkeitsundurchlässig und sind stärkeren Beanspruchungen gewachsen
Umweltfreundlichkeit
Papierherstellung kann die Umwelt mehr oder weniger belasten. Recyclingverfah- ren schonen Ressourcen und verringern den Waldverbrauch. Umweltschützer und Verbraucherzentralen werben für papier- freie Alternativen wie waschbare Stoffta- schentücher oder Stoffhandtücher. Diese sind jedoch – aus hygienischen oder an- deren Gründen – nicht immer zweckmä- ßig.
Das Umweltzeichen
Blauer Engel für Hygi-
enepapier (DE-UZ 5)
berücksichtigt ökologi-
sche Aspekte bei der
Papierproduktion. Da-
mit gekennzeichnete
Hygienepapiere sind aus 100 % Altpapier, energie- und wassersparend hergestellt und besonders schadstoffarm.
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