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 ASR A1.3
Durch die Arbeitsstättenregel A1.3 übernimmt der staatliche Arbeitsschutz die Regelung der Sicherheitskennzeichnung und integriert gleichzeitig die neusten normativen Vorgaben aus ISO 7010 und DIN 4844. Somit ist die ASR A1.3 maßgeblich für alle Neuausrüstungen. Bestehende Kennzeichnungen nach BGV A8 werden aber dadurch nicht automatisch ungültig, sondern sollten
BGV A8
im Sinne einer einheitlichen Kennzeichnungsphilosophie zeitnah ausgetauscht werden.
Die BGV A8 war ursprünglich die Umsetzung der EU-Rahmenrichtlinie 92/58 EWG und bis zum Erscheinen der ASR A1.3 maßgeblich für die Sicherheitskennzeichnung in Arbeitsstätten. Die Kennzeichnung gemäß BGV A8 kann nur noch für die
Ergänzungskennzeichnung (Nachrüstung) verwendet werden.
Neubauvorhaben sollten nicht mehr nach BGV A8 gekennzeichnet werden.
Kennzeichen nach ASR A1.3
 Grundsätze zu Formen und Farben
Zweck jeglicher Sicherheitskennzeichnung ist es, schnell und unmißverständlich die Aufmerksamkeit auf Gegenstände und Sachverhalte zu lenken, die Gefahren verursachen können.
Bedeutung der Sicherheitsfarben
Zur Sicherheit wurden Farben gewählt, die eine optimale Kontrastierung bieten und bedeutende psychologische Eigenschaften haben.Die Sicherheitsfarbe vermittelt Gefahr, Gebote und Verbote oder auch Gefahrlosigkeit und Hilfe.Die Signalwirkung der Farbgebung wird unterstützt durch die Wahl bestimmter geometrischer Formen für bestimmte Bedeutungen.Erst in der Kombination von geometrischer Form und Sicherheitsfarbe – zusammen mit dem Bildzeichen – entsteht das in seiner Aussage unverwechselbare und damit eindeutige Sicherheitszeichen.
  Geometrische Bedeutung der Aufgabe Sicherheitsfarbe nach Kontrastfarbe Farbe des Bildzeichens Form (Anwendungsbeispiele) ISO 3864-4 und RAL F14
  Halt, Verbot (Notausschalteinrichtungen, Verbotszeichen)
Verbotszeichen ISO 3864-4 weiß ISO 3864-4 schwarz
ISO 3864-4 rot RAL 9003 signalweiß RAL 9004 signalschwarz RAL 3001 signalrot
   Brandschutz Brandschutzzeichen ISO 3864-4 weiß ISO 3864-4 schwarz (Brandschutzzeichen) ISO 3864-4 rot RAL 9003 signalweiß RAL 9004 signalschwarz
RAL 3001 signalrot
      Vorsicht! Mögliche Gefahr
(Hinweis auf Gefahren – Feuer, Explosion,Strahlen, chemische Einwirkungen usw. – Kennzeichnung von Schwellen, gefährlichen Durchlässen und Hindernissen)
Warnzeichen ISO 3864-4 schwarz ISO 3864-4 schwarz
ISO 3864-4 gelb RAL 9004 signalschwarz RAL 9004 signalschwarz RAL 1003 signalgelb
      Gefahrlosigkeit, Rettung, Erste HiIfe (Kennzeichnung von Wegen und Notausgängen, Rettungsduschen, Erste-Hilfe- und Rettungsstationen)
Rettungszeichen ISO 3864-4 weiß ISO 3864-4 weiß
ISO 3864-4 grün RAL 9003 signalweiß RAL 9003 signalweiß RAL 6032 signalgrün
      Gebot
(Besonderes Verhalten oder Tätigkeit, z.B. Verpflichtung zum 􏰀ragen einer pers􏰁nlichen Schutzausrüstung)
Hinweis (Hinweiszeichen)
Gebotszeichen ISO 3864-4 weiß ISO 3864-4 weiß Hinweiszeichen RAL 9003 signalweiß RAL 9003 signalweiß ISO 3864-4 blau
RAL 5005 signalblau
   Maximale Erkennungsweiten von Sicherheitszeichen
Verbots- und Gebotszeichen
Warnzeichen
Rettungs-, Brandschutz-, Hinweis- und Zusatzzeichen
         Durchmesser 50 mm 100 mm 200 mm 300 mm 400 mm 600 mm
Erkennungsweite max. 2m 4m 8m 12 m 16 m 24 m
Seitenlänge 50 mm 100 mm 200 mm 300 mm 400 mm 600 mm
Erkennungsweite max. 1m 3m 6m 9m 12 m 19 m
Seitenlänge (a x b)
100 x 100 mm 100 x 200 mm 150 x 150 mm 150 x 300 mm 200 x 200 mm 200 x 400 mm 250 x 250 mm 300 x 300 mm
Erkennungsweite max.
10 m 10 m 15 m 15 m 20 m 20 m 25 m 30 m
                                                  [email protected] | www.schnuerle.de 21
   























































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