Page 223 - PSA.Katalog Meuthen 2018/2019
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Erste Hilfe
Erste Hilfe – Richtlinien und Normen
Erste-Hilfe-Ausstattung für den Gefahrguttransport
GGVSEB – Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung ge- fährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern – vom 30. März 2017
Grundsätzlich bei allen Gefahrgutklassen erforderlich:
  Unterlegkeile
  ADR-Koffer mit Persönlicher Schutzausrüstung
  selbststehendeWarnzeichen
  Warntafeln
  Kennzeichnungen und Gefahrzettel für Versandstück/Fahrzeug
  Feuerlöschgeräte
  Beförderungspapiere
Für den Straßentransport gefährlicher Güter ist neben den Schutzausrüstungen eine zusätzliche Erste-Hilfe-Ausrüstung erforderlich. Die notwendige Ausstattung der GGVSEB-Ausrüstung ist den einzelnen Unfallmerkblättern (ADR) zu entneh- men. Je nach Inhalt des Transportgutes hat der Versender dem Transporteur das entsprechende Unfallmerkblatt auszuhändigen.
Erkennungsmerkmale
Alle Erste-Hilfe-Einrichtungen, Materialien und Geräte müssen schnell zu finden sein. Deshalb sind die Einrichtungen und Aufbewahrungsorte zu kennzeichnen. Eindeutiges Erkennungsmerkmal aller Erste-Hilfe-Einrichtungen ist europaweit ein weißes Symbol auf grünem Grund.
Fahrzeugausrüstung ADR/GGVSEB-Koffer
GGVSEB Schutzausrüstung I
Inhalt
  dichtschließende Schutzbrille
  PVC-Handschuhe, trikotgefüttert
  Augenspülflasche mit keimfreier
Füllung
  Warnweste
  tragbares Beleuchtungsgerät
GGVSEB Schutzausrüstung II
Inhalt wie Ausrüstung I, zusätzlich:   leichte Schutzkleidung
  Gummistiefel
GGVSEB Schutzausrüstung III
Inhalt wie Ausrüstung II, zusätzlich:
  Vollsichtmaske
  Kombifilter A2B2E2K2HgP3 GGVSEB
GGVSEB Schutzausrüstung VI
Inhalt wie Ausrüstung III, zusätzlich:   KFZ-Verbandkasten DIN 13164
  Rettungsdecke
E001
Notausgang (links)
Nur in Verbindung mit einem Pfeilzeichen zulässig.
E002
Notausgang (rechts)
Nur in Verbindung mit einem Pfeilzeichen zulässig.
E003
Erste Hilfe
E004
Notruftelefon
E007
Sammelstelle
E008
Notausgangsvorrich- tung (erreichbar nach Zerschlagen einer Scheibe)
E009
Arzt
E010
AED (Automatisierter Externer Defibrilator)
E011
Augenspüleinrichtung
E012
Notdusche
E013
Krankentrage
E016
Notausstieg mit Fluchtleiter
E017
Rettungsausstieg
E018
öffnet linksdrehend
E019
öffnet rechtsdrehend
» GGVSEB = GEFAHRGUTVERORDNUNG STRASSE, EISENBAHN UND BINNENSCHIFF- FAHRT – VERORDNUNG ÜBER DIE INNER- STAATLICHE UND GRENZÜBERSCHREITENDE BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER AUF DER STRASSE, MIT EISENBAHNEN UND AUF BINNENGEWÄSSERN – VOM 30. MÄRZ 2017
ADR = EUROPÄISCHES ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE INTERNATIONALE BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER AUF DER STRASSE «
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