Page 228 - PSA.Katalog Meuthen 2018/2019
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Sichern und Retten
Sichern und Retten – Richtlinien und Normen
Die wichtigsten Regeln für den Einsatz von „Persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz“ sind in den
DGUV 112-198 Regeln für die Benut-
zung von persönlichen Schutzausrüs-
tungen gegen Absturz
DGUV 112-199 Regeln für das Ret-
ten aus Höhen und Tiefen mit per- sönlichen Absturzschutzausrüstungen enthalten.
In der DGUV 112-198 ist in Abschnitt 4 „Gefährdungsermittlung“ festgelegt:
4.1Vor der Auswahl und der Benutzung von Persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz hat der Unternehmer eine Gefährdungsermittlung durchzu- führen.
4.2 Bei der Gefährdungsermittlung sind die Gefährdungen zu ermitteln, die durch technische oder organisatorische Maßnahmen nicht verhindert oder ge- mindert werden können.
4.3 Der Unternehmer hat die Eigen- schaften festzulegen, die Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz aufweisen müssen, damit sie einen Schutz gegen die genannten Gefahren bieten. Dabei sind die Gefahren, die bei der Benutzung von „Persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz“ entstehen oder von diesen ausgehen können, in einer gesonderten Gefähr- dungsbeurteilung zu berücksichtigen.
4.4 Bei Veränderungen der Arbeitsplatzbe- dingungen hat der Unternehmer seine Ermittlungen zu überprüfen.
4.5 Der Unternehmer hat seine Erkennt- nisse nach den Abschnitten 4.3 bis 4.4 auf der Grundlage der Gefährdungs- ermittlung zu dokumentieren. Bei ver- gleichbaren Arbeitscharakteristiken und Gefährdungen kann für mehrere Versicherte eine gemeinsame Doku- mentation erfolgen.
Folgende Gefährdungen können im Falle eines Sturzes auftreten:
Das Versagen eines Glieds der Siche- rungskette kann einen Absturz zur Folge haben.
Durch Anschlagen an Gegenständen oder baulichen Einrichtungen kann sich die Person beim Sturz verletzen.
Die in Folge des Sturzes auftretende Fang- stoßkraft kann zu Verletzungen führen.
Durch das freie Hängen im Gurt kann es zum „orthostatischen“ Schock (Hängetrauma) kommen. Das kann zu irreversiblen Körperschäden oder sogar zum Tod führen.
Auch durch organisatorische Mängel kann es zu Gefährdungen kommen.
Hinweise und Begriffserklärungen
Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz
gehören zu den individuellen Schutz- maßnahmen. Persönliche Absturz- schutzausrüstungen schützen den Benutzer vor einem Absturz entwe- der durch Verhinderung eines Sturzes (Rückhaltesystem) oder Auffangen ei- nes freien Falls (Auffangsystem). Per- sönliche Absturzschutz-ausrüstungen bestehen aus einer Zusammenstellung von Bestandteilen, die mindestens eine Körperhaltevorrichtung (z. B. Auffang- gurt) und ein Befestigungssystem um- fassen, die mit einer zuverlässigen Ver- ankerung verbunden werden können.
Befestigungssysteme
bestehen aus einem oder mehreren, in der Regel der vorgesehenen Anwendung im System verwendeten Bestandteilen (z. B. Verbindungsmittel, Verbindungsele- mente, Auffanggerät, Anschlageinrich- tungen), die trennbar oder untrennbar miteinander verbunden sind.
Auffangsysteme
nach DIN EN 363 sind persönliche Ab- sturzschutzsysteme zum Auffangen eines
freien Falls, wodurch die während des Auffangvorganges auf den Körper des Benutzers wirkenden Fangstoßkräfte auf ein erträgliches Maß begrenzt werden. „Persönliche Absturzschutzsysteme“ be- stehen mindestens aus einer Körperhal- tevorrichtung (z. B. Auffanggurt, Sitzgurt) und einem Befestigungssystem (z. B. Verbindungsmittel), die mit einer zuver- lässigen Verankerung verbunden werden können.
Bestandteile
nach EN 363 sind Teile eines Systems, die vom Hersteller verkaufsfertig mit Ver- packung, Kennzeichnung und Informatio- nen des Herstellers geliefert werden. Zu den Bestandteilen von Rettungssystemen gehören beispielsweise Rettungsgurte, Rettungsschlaufen, Rettungshubgeräte, Abseilgeräte, Verbindungselemente und Anschlageinrichtungen.
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Auffanggurt Anschlagpunkt
mitlaufender Seilkürzer
Führungsseil bewegliche Führung
Endsicherung
Verbindungs- mittel
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