Page 229 - PSA.Katalog Meuthen 2018/2019
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Sichern und Retten
Sichern und Retten – Richtlinien und Normen
Mitlaufende Auffanggeräte einschließ- lich beweglicher Führung
nach EN 353-2 sind Bestandteile von Auffangsystemen. Das Auffanggerät läuft während der Auf- und/oder Ab- wärtsbewegung an der Führung ohne manuelle Einstellungen. Bei einem Sturz blockiert es automatisch an der Führung. Die bewegliche Führung, z. B. ein Seil, ist an einem oberen Anschlag- punkt befestigt.
Mitlaufende Auffanggeräte einschließ- lich fester Führung (Steigschutzein- richtungen)
nach EN 353-1 sind Bestandteile von Auffangsystemen und vorwiegend an Steigleitern oder Steigeisengängen an- gebracht. Das mitlaufende Auffanggerät blockiert bei einem Sturz selbsttätig an der festen Führung und hält den Benut- zer mit dem Auffanggurt. Die feste Füh- rung, z. B. eine Schiene oder ein Seil, ist so gehalten, dass seitliche Bewegungen der Führung eingeschränkt sind.
Rettungsgurte
nach EN 1497 sind Körperhaltevorrich- tungen und Bestandteile von Rettungs- systemen. Sie bestehen aus Gurtbän- dern, Beschlagteilen oder sonstigen Einzelteilen, die so gestaltet und konfek- tioniert sind, dass der gesamte Körper der zu rettenden Person während des Rettungsvorganges unterstützt und in einer aufrechten Position gehalten wird.
Rettungsschlaufen
nach EN 1498 sind Körperhaltevorrich- tungen und Bestandteile von Rettungs- systemen. Sie bestehen aus Gurtbän- dern, Beschlagteilen oder sonstigen Einzelteilen, die so gestaltet und konfek- tioniert sind, dass die zu rettende Per- son während des Rettungsvorganges in der vorgegebenen Position gehalten wird.
Rettungshubgeräte
nach EN 1496 sind Bestandteile von Rettungssystemen, mit denen sich Per- sonen von einem tiefer gelegenen zu einem höher gelegenen Ort entweder selbst heraufziehen oder von einem Helfer heraufgezogen werden können.
Abseilgeräte
nach EN 341 sind Bestandteile von Ret- tungssystemen, mit denen sich Personen von einem höheren zu einem tiefer gele- genen Ort entweder selbst oder mit Hilfe einer zweiten Person mit einer begrenzten Geschwindigkeit hinablassen können.
Verbindungsmittel
nach EN 354 sind Bestandteile eines Auf- fangsystems, bestehend aus Seil, Gurt- band oder Kette mit Endverbindungen.
Verbindungselemente
nach EN 362 sind verbindende Be- standteile in einem Auffangsystem, z. B. Karabinerhaken.
Falldämpfer
nach EN 355 sind Bestandteile eines Auffangsystems, das die beim Stürzen auftretenden Stoßkräfte, die auf die Per- son, den Auffanggurt und die Anschlag- einrichtung einwirken, verringert.
Höhensicherungsgeräte
nach EN 360 sind Bestandteile eines Auffangsystems, das Personen, mit an- gelegtem Auffanggurt, bei einem Sturz selbsttätig bremsend auffängt. Hierbei ist die Fallstrecke begrenzt. Die auf den Körper wirkenden Stoßkräfte werden gemindert. Die Geräte gestatten ein frei- es Bewegen innerhalb des Auszugsbe- reiches des Seiles/Bandes.
Anschlageinrichtungen
schützen, in Kombination mit Verbin- dungsmitteln mit Falldämpfern, Höhen- sicherungsgeräten, mitlaufenden Auf- fanggeräten einschließlich beweglicher Führung verbunden mit einem entspre- chenden Auffanggurt den der Benutzer trägt, vor einem Absturz. Es können An- schlageinrichtungen nach EN 795 aber auch andere geeignete Anschlagmög-
lichkeiten ausgewählt werden. Für das Anschlagen auf Dächern stehen auch Sicherheitsdachhaken nach DIN EN 517 und Einzeltritte nach DIN EN 516 zur Ver- fügung.
Nach EN 795 werden folgende Klas- sen von Anschlageinrichtungen un- terschieden:
  Klasse A1:
Anker zur Befestigung an vertikalen, ho- rizontalen und geneigten Flächen, z. B. Wänden, Säulen, Stürzen
  Klasse A2:
Anker zur Befestigung an geneigten Dächern
  Klasse B:
Transportable, vorübergehend ange- brachte Anschlageinrichtungen
  Klasse C:
Anschlageinrichtungen mit horizontalem Führungsseil, die um höchstens 15° von der Horizontalen abweichen
  Klasse D:
Anschlageinrichtungen mit horizontaler Führungsschiene
  Klasse E:
Durch Eigengewicht gehaltene Anschlag- einrichtungen zur Benutzung auf horizon- talen Flächen, die um höchstens 5° von der Horizontalen abweichen
Anschlagmöglichkeiten
an Teilen baulicher Anlagen sind temporär benutzte Stellen zum Befestigen von Per- sönlichen Absturzschutzsystemen. Geeignete Anschlagmöglichkeiten können zum Beispiel sein: Beton-, Holzbalken, Trä- ger oder Rohre von Stahlkonstruktionen.
Gebrauchsdauer
ist die Zeitspanne, in der die Funktionstüch- tigkeit der Rettungsausrüstung erhalten bleibt. Sie beginnt ab dem Herstellungsda- tum. Die Gebrauchsdauer von Rettungs- ausrüstungen ist von den jeweiligen Ein- satzbedingungen abhängig; die Angaben der Gebrauchsanleitung sind zu beachten. Aus Chemiefasern hergestellte Gurte und
VOR DER AUSWAHL UND DER BENUTZUNG VON PERSÖNLICHEN SCHUTZAUSRÜSTUNGEN GE- GEN ABSTURZ HAT DER UNTERNEHMER EINE GEFÄHRDUNGSERMITTLUNG DURCHZUFÜHREN.
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15.06.18 / Stünings Krefeld 21709 / #Vorschaltseite
Stünings Krefeld 21709
Sichern und Retten


































































































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