Page 34 - PSA.Katalog Meuthen 2018/2019
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Kopfschutz
Kopfschutz – Richtlinien und Normen
Die grundsätzlichen Mindestanforde- rungen an die Persönliche Schutz-Aus- rüstung (PSA) sind in der rechtskräfti- gen PSA-Verordnung Stoß mit hoher Energie (190 m/s) vom 21. April 2016 geregelt. Die neue PSA-Verordnung ersetzt die Richtlinie 89/686/EWG erst ab dem 21. April 2018. Produkte, die der „alten“ EWG-Richtlinie entspre- chen, dürfen noch bis 20. April 2019 in den Verkehr gebracht werden. Die Ver- ordnung gilt für alle Mitgliedsstaaten der EU und lässt ihnen keinen Spielraum für unterschiedliche Umsetzungen des auf der Richtlinie 89/686/EWG beruhenden Konzepts in nationales Recht, sondern gilt unmittelbar. Die Hersteller von PSA- Produkten sind verpflichtet, durch die CE- Kennzeichnung zu dokumentieren, dass ihre Produkte den europäischen Normen entsprechen. Zusätzlich kann das deut- sche GS-Zeichen (GS = Geprüfte Sicher- heit) auf Antrag des Herstellers durch eine anerkannte Prüfstelle vergeben werden. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, alle mit der betreffenden Arbeit verbundenen Risiken zu bewerten und den Beschäf- tigten die für die jeweilige Aufgabe am besten geeignete Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen. Der Arbeitgeber ist ebenfalls dazu verpflichtet, darüber zu wa- chen, dass die notwendigen PSA von den Beschäftigten bestimmungsgemäß ver- wendet werden.
Zu den Pflichten gehören:
Risikoermittlung und Treffen von Maß- nahmen zur Beseitigung bzw. Verringe- rung des Risikos
Risikobewertung und Auswahl von Kopf- schutz, der ein entsprechendes oder höheres Schutzniveau gewährleistet
Die anzuwendenden Normen regeln die technischen Details und werden in der DGUV 112-193 „Benutzung von Kopf- schutz“ ausführlich beschrieben. Die DGUV 112-193 findet Anwendung bei der Auswahl und Benutzung von Indus- trieschutzhelmen bzw. Industrie-Anstoß- kappen sowie Kombinationen von diesen mit anderen Persönlichen Schutzausrüs- tungen, z. B. Gehörschutz, Augenschutz und Atemschutz. Sie finden auch Anwen- dung auf speziell ausgestattete Schutz- helme für Kopfverletzte.
Kennzeichnung
Nach der Schutzhelm-Norm EN 397 sind lndustrieschutzhelme gekennzeich- net durch eingeprägte oder eingegosse- ne Informationen über:
die angewandte Norm (EN 397)
Namen oder Zeichen des Herstellers
Jahr und Quartal der Herstellung
Helmtyp (Bezeichnung des Herstellers) auf der Helmschale und der Innen-
ausstattung
Größe oder Größenbereich (Kopfum-
fang in cm) auf der Helmschale und der
Innenausstattung
CE-Kennzeichnung
Begriffsbestimmungen nach DGUV 112-193 und EN 397
/// Industrieschutzhelme sind Kopfbedeckungen aus widerstandsfähigem Material, die den Kopf
hauptsächlich vor herabfallenden Gegenständen schützen sollen.
/// Helmschale ist der äußere Teil des Helmes aus hartem Werkstoff, der einwirkende Kräfte aufnimmt und die Innenausstattung beinhaltet. Die Helmschale kann unterschiedlich geformt sein, z. B. mit:
Slots für Gehörschützer Regenrinne Schirm heruntergezogenem Nackenteil
/// Innenausstattung ist der innere Teil des Schutzhelmes, der die auf die Helmschale einwirkenden Kräfte verteilt und zugleich dämpft. Sie besteht aus einem korbähnlichen Gebilde, das aus Tragebän- dern, einem längenverstellbaren Kopfband und Nackenband zusammengefügt ist.
/// Schutzhelm-Zubehör sind Teile, die für besondere Einsätze an der Helmschale und auch an der Inneneinrichtung nachträglich angebracht werden können, z. B.
Kinnriemen Leuchtenhalter Nackenschutz Schutzschirme
Schutzschirme, -brillen, Gehörschützer und andere Schutzmittel, die auch unabhängig vom Helm getragen werden können, sind eigenständige PSA und gelten nicht als Helmzubehör.
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lndustrieschutzhelme mit zusätzlichen Eigenschaften sind zusätzlich wie folgt zu kennzeichnen:
–20 °C –30 °C
+150 °C 440 Vac LD
MM
Schutz bei niedrigen Temperaturen
Schutz bei hohen Temperaturen
elektrische Isolierung (440 V Wechselstrom) Gestaltfestigkeit bei seitlicher Beanspruchung Schutz gegen Spritzer von geschmolzenem Metall
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Kopfschutz
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