Page 121 - Arbeitsschutzkatalog 2020
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Fußschutz
Fußschutz – Richtlinien und Normen
n
Mindestanforderungen an Schutz- ausrüstung sind EU-weit in der PSA-Verordnung geregelt. Diese Verordnung hat zum 21. April 2018 die Richtlinie 89/686/EWG ersetzt. Schutzausrüstungen, die der „alten“ EWG-Richtlinie entsprechen, dürfen nur noch bis zum 20. April 2019 in den Verkehr gebracht werden.
Die Hersteller von PSA-Produkten sind dazu verpflichtet, durch die CE-Kenn- zeichnung zu dokumentieren, dass ihre Produkte den europäischen Nor- men entsprechen. Zusätzlich kann das deutsche GS-Zeichen (GS = Geprüfte Sicherheit) auf Antrag des Herstellers durch eine anerkannte Prüfstelle ver- geben werden. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, alle mit der betreffenden Tätigkeit verbundenen Risiken zu be- werten und den Beschäftigten die für die jeweilige Aufgabe am besten geeig- nete Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen. Der Arbeitgeber ist ebenfalls dazu verpflichtet, darüber zu wachen, dass die notwendigen PSA von den Beschäftigten bestimmungsgemäß ver- wendet werden.
Pflichten des Arbeitgebers
Gefährdungsbeurteilung
und Schutzmaßnahmen festlegen, um die Risiken zu beseitigen bzw. zu ver- ringern
einen geeigneten Fußschutz auswäh- len, der Unfall- und Verletzungsrisiken minimiert
Grundanforderungen
an den Sicherheitsschuh werden in der EN ISO 20345:2011 geregelt und sind mit der Buchstabenfolge „SB–S5“ ge- kennzeichnet. So zum Beispiel Zehen- schutzkappe, Durchtrittsicher, Antistatik.
Zusatzanforderungen
können je nach den Anforderungen des Einsatzbereichs erfüllt werden. Vierzehn unterschiedliche Zusatzanforderungen sind möglich und werden wie folgt ge- kennzeichnet:
Haftungsausschluss: Alle Informationen auf diesen Seiten sind mit größter Sorgfalt zusammengetragen worden. Dennoch können wir keiner- lei Gewähr bei Fehlern und Irrtümern übernehmen, Stand: August 2018 © Stünings Medien, Krefeld
Fußschutz als PSA
wird in den Normen EN ISO 20344 – 20347:2011 geregelt, wobei die EN ISO 20344:2011 Vorschriften zur Prüfung enthält und somit für Hersteller und Prüf- institute wichtig ist. Unterschiedliche Schutzklassen werden mit den Normen EN ISO 20345 bis EN ISO 20347:2011 klassifiziert. Die EN ISO unterscheidet Fußschutz deutlich in Sicherheitsschuhe, Schutzschuhe und Berufsschuhe.
Sicherheitsschuhe werden mit SB bis S5 gekennzeichnet (s. Tabelle). Berufsschuhe sind Schuhe mit Rutsch- hemmung aber ohne Schutzkappe, die den Träger vor Verletzungen schützen. Zusätzliche Anforderungen können erfüllt werden z. B. Antistatik, Kraftstoffbestän- digkeit der Laufschuhe. Bei Berufsschu- hen wird das „O“ verwendet. Die Katego- rien OB bis O5 beinhalten immer eine der Grundanforderungen zur Rutschhem- mung nach SRA oder SRB (SRC).
durchführen
Normen
Belastung
Kennzeichnung
EN ISO 20345:2011
Sicherheitsschuhe mit Zehenschutzkappen für eine hohe Belastung, die einer Prüfenergie von 200 Joule standhalten
S
EN ISO 20346:2011
Schutzschuhe mit Zehenschutzkappen für mittlere Belastung, die einer Prüfenergie von 100 Joule standhalten
P
EN ISO 20347:2011
Berufsschuhe
ohne Zehenschutzkappen
O
P Durchtrittsicherheit C Leitfähige Schuhe
A Antistatische Schuhe HI Wärmeisolierung
CI Kälteisolierung
E Energieaufnahme im
Fersenbereich
WRU Beständigkeit des Schuhober-
teils gegen Wasserdurchtritt und Wasseraufnahme
HRO Verhalten gegenüber Kontaktwärme
ORO Kraftstoffbeständigkeit WR Wasserdichtes Schuhwerk M Mittelfußschutz
AN Knöchelschutz
CR Schnittfestigkeit
FO Kraftstoffbeständigkeit der
Laufsohle (nicht ORO)
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gut Informiert
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