Page 190 - Arbeitsschutzkatalog 2020
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Sichern und Retten
Sichern und Retten – Richtlinien und Normen
selbsttätig bremsend auffängt. Hierbei ist die Fallstrecke begrenzt. Die auf den Kör- per wirkenden Stoßkräfte werden gemindert. Die Geräte gestatten ein freies Bewegen innerhalb des Auszugsberei- ches des Seiles/Bandes.
Anschlageinrichtungen
schützen in Kombination mit Verbin- dungsmitteln mit Falldämpfern, Höhen- sicherungsgeräten, mitlaufenden Auf- fanggeräten einschließlich beweglicher Führung verbunden mit einem entspre- chenden Auffanggurt den der Benutzer trägt, vor einem Absturz.
Anschlagmöglichkeiten
sind Bestandteil baulicher Anlagen/Ein- richtungen/Maschinen mit einem oder mehreren Anschlagpunkten zum An- schlagen, Befestigen von Auffangsyste- men.
Benutzungsregeln
PSAgA muss für den jeweiligen Ein- satzzweck ausgewählt und bestim- mungsgemäß benutzt werden.
PSAgA darf nur zur Sicherung von Per- sonen, nicht jedoch für andere Zwecke, z. B. als Anschlagmittel für Lasten, ver- wendet werden.
Die ausgewählten und zur Verfügung gestellten Auffangsysteme dürfen nicht verändert werden.
Wird PSAgA zusammen mit anderer PSA verwendet, dürfen keine gegensei- tigen Beeinträchtigungen der jeweiligen Schutzwirkungen eintreten.
PSAgA darf keinen Einflüssen ausge- setzt werden, die ihren sicheren Zu- stand beeinträchtigen kann, z. B. ag- gressiven Stoffen wie Säuren, Laugen, Lösemittel, Lötwasser, Öle, Putzmittel, Funkenflug, höhere Temperaturen bei Textil-Faserwerkstoffen oder tiefere Temperaturen bei Kunststoffteilen.
Beschädigte oder durch Sturz bean- spruchte PSAgA muss der Benutzung entzogen werden, bis ein Sachkundiger der weiteren Benutzung zugestimmt hat.
Für den Fall eines Sturzes ist durch geeignete Maßnahmen eine unverzüg- liche Rettung zu gewährleisten. Durch längeres bewegungsloses Hängen im Auffanggurt können Gesundheitsgefah- ren wie das gefährliche Hängetrauma auftreten.
Gebrauchsdauer
Die Gebrauchsdauer beginnt ab dem Her- stellungsdatum und ist die Zeitspanne, in der die Funktionstüchtigkeit von persönli- chen Schutzausrüstungen erhalten bleibt. Sie ist von den jeweiligen Einsatzbedin- gungen abhängig; dabei sind die Angaben in der Gebrauchsanleitung zu beachten.
Instandhaltung / Reinigung
Schadhafte Teile von PSAgA dürfen nur durch solche Ersatzteile ersetzt werden, die dem Originalteil entsprechen. PSAgA muss nach Bedarf gereinigt und gepflegt werden. Dabei sind die Angaben des Herstellers zu beachten. In der Regel wird die Benutzungsdauer durch eine Reinigung und Pflege verlängert.
Aufbewahrung
PSAgA darf bei ihrer Aufbewahrung kei- nen Einflüssen ausgesetzt werden, die ihren sicheren Zustand beeinträchtigen kann. Für die Lagerung gilt:
freihängend in trockenen Räumen auf- bewahren
nicht in zu warmen Räumen oder in der Nähe von Heizungen lagern
nicht mit aggressiven Stoffen, z. B. Säuren, Laugen, Lösemittel, Lötwas- ser, Ölen in Verbindung bringen
vor direkter Lichteinwirkung und UV- Strahlung schützen
Fußbodenbeläge
Die technische Regel ASR A1.5/1,2 konkretisiert die baulich-technischen Anforderungen an Fußböden in Arbeits- stätten. Dies betrifft die Gestaltung der Oberfläche, aber auch Auflagen wie Mat- ten, Roste oder Teppiche. Bodenbeläge sind ein Mittel, um die Anforderungen an Trittsicherheit und Rutschfestigkeit nach DIN 51130 zu erfüllen. Sie schützen auch gegen Wärme und Kälte, Roste zudem vor Feuchtigkeit. Besonders an Stehar- beitsplätzen dienen geeignete Bodenbe- läge und Bodenmatten dazu, Skelett und Muskulatur zu entlasten.
Rutschsicherungen
Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle gehören zu den häufigsten Arbeitsunfällen. Speziel- le Bodenbeschichtungen, Antirutschmat- ten und selbstklebende Antirutschfolien erhöhen die Rutschsicherheit auf Böden, Treppen usw. Rutschsicherungen sind in verschiedenen Ausführungen erhältlich, für Innen-, Außen- und Nassbereiche, mit Beständigkeit gegen Öle und Chemikalien usw.
Ladungssicherung
Für vorschriftsgemäß gesichertes Lade- gut auf einem Fahrzeug ist nicht nur der Fahrer verantwortlich, sondern auch der Fahrzeughalter, der Verlader, der Absen- der und der Frachtführer. Die VDI-Richt- linienreihe 2700 zur Ladungssicherung zielt auf Lkw, aber auch auf Transporten per Bahn, Flugzeug und Schiff sowie in Kleintransportern und Pkw muss die La- dung sicher verstaut und befestigt sein. Die Palette der Hilfsmittel zur Ladungssi- cherung ist riesig. Sie reicht von Zurrgur- ten, Zurrketten, Netzen, Planen, Sperr- stangen, Klemmbalken, Antituschmatten, Unterlegkeilen und Kantenschoner über Stau- und Polstermaterialien bis zu Lö- sungen für spezielle Transportaufgaben wie Gefahrgut-Wannen oder Gasfla- schen-Halterungen.
Feuerlöscher
Die Arbeitsstätte mit Feuerlöschern aus- zustatten gehört zu den zentralen Grund- pflichten im betrieblichen Brandschutz. Über die verschiedenen Brandklassen, Löschmittel und die benötigten Löschmit- teleinheiten informiert die ASR A2.2.
Steigtechnik
Seit 1. Januar 2018 gilt die überarbeite- te Leiternorm DIN EN 131. Leitern be- stehen meist aus Holz, Aluminium oder Alu-Stahl-Kombinationen, verfügen über Sprossen oder Tritte und sind in unter- schiedlichen Bauformen erhältlich wie Stehleiter, Anlegeleiter, Mehrzwecklei- ter, Schiebeleiter u. v. a.
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VOR DER AUSWAHL UND DER BENUTZUNG VON PERSÖNLICHEN SCHUTZAUSRÜSTUNGEN GE- GEN ABSTURZ HAT DER UNTERNEHMER EINE GEFÄHRDUNGSERMITTLUNG DURCHZUFÜHREN.
Sichern und Retten
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