Page 23 - Arbeitsschutzkatalog 2020
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Kopfschutz
Kopfschutz – Richtlinien und Normen
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Mindestanforderungen an Schutzaus- rüstung sind EU-weit in der PSA-Ver- ordnung geregelt. Diese Verordnung hat zum 21. April 2018 die Richtlinie 89/686/EWG ersetzt. Schutzausrüstun- gen, die der „alten“ EWG-Richtlinie entsprechen, dürfen nur noch bis zum 20. April 2019 in den Verkehr gebracht werden.
Hersteller von Kopfschutz-PSA sind ver- pflichtet, nach Abschluss des Verfahrens zur Konformitätsbewertung mit einer CE- Kennzeichnung zu dokumentieren, dass ihre Produkte den europäischen Normen entsprechen. Zusätzlich kann das deut- sche GS-Zeichen (GS = Geprüfte Sicher- heit) auf Antrag des Herstellers durch eine anerkannte Prüfstelle vergeben werden.
Arbeitgeberpflichten
Jeder Arbeitgeber hat laut ArbSchG die Pflicht, die notwendigen Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit seiner Be- schäftigten bei ihrer Arbeit zu treffen. Die Grundlage dafür legt er bzw. die damit beauftragten betrieblichen Arbeitsschüt- zer durch eine Gefährdungsbeurteilung. Dabei werden
alle mit der Arbeit seiner Beschäftigten verbundenen Gefährdungen ermittelt,
deren Risiken bewertet und daraus
die erforderlichen Schutzmaßnahmen
abgeleitet.
Bei den personenbezogenen Schutzmaß- nahmen steht die geeignete Schutzaus- rüstung an erster Stelle. Dies gilt auch für den Schutz des Kopfes. Bestehen an einem Arbeitsplatz oder bei einer Tätigkeit Gefährdungen durch
herabfallende Gegenstände, pendelnde Gegenstände,
Anstoßen an Gegenstände, umfallende Gegenstände
oder wegfliegende Gegenstände,
die nicht durch technische oder organisa- torische Maßnahme zu beseitigen sind, so ist Kopfschutz-PSA unverzichtbar. Der Arbeitgeber muss den jeweils geeigneten Kopfschutz zur Verfügung stellen und kon- trollieren, ob seine Mitarbeiter festgelegte Tragegebote, die sogenannte Helmpflicht, einhalten.
Rechtsgrundlagen
Die DGUV Regel 112-193 „Benutzung von Kopfschutz“ erläutert die für den Einsatz von Industrieschutzhelmen und Industrie-Anstoßkappen geltenden Rege- lungen. Sie geht auch auf das Kombinie- ren von Helmen mit anderer PSA wie Ge- hörschutz, Augenschutz und Atemschutz ein sowie auf spezielle Industrieschutz- helme für Kopfverletzte. Für den Herstel- ler von Kopfschutz-PSA maßgeblich sind die folgenden Normen:
DIN EN 812 für Anstoßkappen
DIN EN 397 für Industrieschutzhelme DIN EN 14052 für Hochleistungshelme
Diese Nomen regeln Prüfverfahren und Prüfbedingungen für elementare Schutz- anforderungen wie Stoßdämpfungsvermö- gen und Durchdringungsfestigkeit.
Der typische Baustellenhelm ist meist ein Helm nach DIN EN 397. Um den Grund- anforderungen eines Industrieschutzhelms zu genügen, müssen ein Helm folgende Schutzfunktionen gemäß DIN EN 397 er- füllen:
Stoßdämpfung
Durchdringungsfestigkeit
Beständigkeit gegen Flammen Gewährleistung des Sitzes
Bei Anstoßkappen sind die Anforderun- gen und die Schutzwirkung deutlich ge- ringer. Für Hochleistungshelme nach DIN EN 14052 gelten verschärfte Vorgaben,
z. B. für Stoßdämpfung, seitliche Festig- keit und Temperaturbeständigkeit. Spezi- elle Anforderungen an Feuerwehrhelme werden in einer eigenständigen Norm (DIN EN 443) erfasst.
Schutzfunktionen
Industrieschutzhelme schützen vor Gefährdungen durch herabfallende, pen- delnde, umfallende oder wegfliegende Gegenstände sowie Verletzungen durch Anstoßen mit dem Kopf. Sie nehmen die Aufprallenergie auf. Helmschale und In- nenausstattung des Helms können dabei beschädigt und teilweise zerstört werden. Anstoßkappen schützen vor dem Ansto- ßen an harte Gegenstände oder hervor- stehende Teile, z. B. von Maschinen oder Lagereinrichtungen. Sie schützen weder vor fallenden oder geworfenen Gegen- ständen noch vor sich bewegenden oder hängenden Lasten. Typische Einsatzge- biete von Anstoßkappen sind Wartungs- arbeiten, Reinigungsarbeiten. Kfz-Werk- stätten, Lager, Schlachtereien. Getragen werden die Kappen auch von Kranführern und Staplerfahrern.
Haftungsausschluss: Alle Informationen auf diesen Seiten sind mit größter Sorgfalt zusammengetragen worden. Dennoch können wir keinerlei Gewähr bei Fehlern und Irrtümern übernehmen, Stand: November 2018 © Stünings Medien, Krefeld
ACHTUNG: DIE MEISTEN ANSTOSSKAPPEN ERINNERN IN DER FORM AN BASEBALLKAPPEN, KÖNNEN ABER AUCH ÄHNLICH WIE EIN HELM AUSGEFÜHRT SEIN. ANSTOSSKAPPEN UND IN- DUSTRIESCHUTZHELME DÜRFEN JEDOCH NICHT MITEINANDER VERWECHSELT WERDEN. EINE AN- STOSSKAPPE KANN UNTER KEINEN UMSTÄNDEN EINEN INDUSTRIESCHUTZHELM ERSETZEN!
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gut Informiert
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