Page 8 - Arbeitsschutzkatalog 2020
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   Atemschutz
                Atemschutz – Richtlinien und Normen
Regenerationsgeräte nach DIN EN 145 – unabhängig von der Umgebungsatmosphäre
    Nicht autonom
   Frischluft-Schlauchgeräte in Verbindung mit Vollmaske, Halbmaske oder Mundstückgarnitur
     DIN EN 138
      Frischluft-Druckschlauchgeräte mit Motorgebläse in Verbindung mit Haube
   DIN EN 269
         Druckluft-Schlauchgeräte mit mit Lungenautomat - Teil 1: Geräte mit einer Vollmaske
 DIN EN 14593-1
  Druckluft-Schlauchgeräte in Verbindung mit Haube
                 Druckluft-Schlauchgeräte oder Frischluft-Schlauchgeräte mit Luftförderer mit Haube für Strahlarbeiten
   DIN EN 14594
        Druckluft-Schlauchgeräte für leichte Einsätze mit Helm oder Haube
 DIN EN 14594
     Leichtschlauchgeräte mit Vollmaske, Halbmaske oder Viertelmaske für leichte Einsätze
           DIN EN 14594
       Autonom
  Behältergeräte mit Druckluft (Pressluftatmer) mit Vollmaske
 DIN EN 137
Fluchtgeräte
   Lungenautomatische Behältergeräte mit Druckluft (Pressluftatmer) mit Vollmaske oder Mundstückgarnitur für Selbstrettung
         DIN EN 402
 Behältergeräte mit Druckluft mit Haube für Selbstrettung
        DIN EN 1146
  Grundinformation für Filteratemschutz
Arbeitsplatzgrenzwerte dienen dem Schutz der Gesundheit von Angestell- ten vor Gefahrstoffen am Arbeitsplatz. Der Arbeitsplatzgrenzwert wird im § 2 Abs. 8 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) definiert und gibt an, bis zu welcher Stoffkonzentration Ge- sundheitsschäden im Allgemeinen nicht zu erwarten sind.
Werden die Grenzwerte überschritten, muss der Arbeitgeber seine Beschäf- tigten schützen.
/// Funktionsweise – Prinzip des Filter- atemschutzes ist es, die Luft vor dem
Einteilung in Filtertypen und -klassen
Einatmen von gesundheitsschädlichen Bestandteilen zu befreien. Je nach Schadstoff müssen unterschiedliche Atemschutzfilter verwendet werden. Man unterscheidet in Partikel-, Gas- und Kombinationsfilter.
Filtergeräte können je nach Filterart bestimmte Schadstoffe in den Gren- zen ihres Abscheide- bzw. Aufnahme- vermögens aus der Umgebungsatmo- sphäre herausfiltern.
/// Einsatzdauer – Die Einsatzdauer von Filtergeräten hängt von verschie- denen Faktoren ab. Gewicht, Atem-
widerstand, Umgebungsklima, Arbeits- schwere und Atemleistung des Anwen- ders sind nur einige wenige Beispiele. Um die Einsatzdauer genau zu bestim- men, sind Gefährdungsbeurteilungen unter der Einbeziehung eines Arbeits- mediziners erforderlich.
Wird der Geruch bzw. Geschmack eines Gases spürbar, ist die Ein- satzdauer von Gasfiltern erschöpft. Partikelfilter und partikelfiltrierende Halbmasken sind dann nicht mehr zu verwenden, wenn der Atemwiderstand spürbar ansteigt.
     Filtertyp
Hauptanwendung (Schadstoffart)
Klassen
Kennfarbe
A
     Organische Gase und Dämpfe mit Siedepunkt >65 °C
 1,2,3
    braun
      AX
Organische Gase und Dämpfe mit Siedepunkt <65 °C der Niedrigsieder-Gruppen 1 und 2 (siehe BG-Vorschriften)
–
braun
      B
 Anorganische Gase und Dämpfe wie: Blausäure (Hydrogencyanid), Chlor, Schwefelwasserstoff (Hydrogensulfid), jedoch nicht gegen Kohlenmonoxid
    1,2,3
 grau
          E
 Saure Gase, wie z. B. Chlorwasserstoff (Salzsäuredampf) und Schwefeldioxid
    1,2,3
 gelb
          K
 Ammoniak und organische Ammoniak-Derivate
    1,2,3
 grün
          SX
 Spezielle Gase wie auf dem Filter angegeben
    –
 violett
          NO
 Nitrose Gase (Stickoxide) (z.B.: NO, NO2)
    –
 blau
          Hg
 Quecksilberdampf und Quecksilberverbindungen
    –
 rot
          Reaktor
 Radioaktives Jod und Jodmethan
    –
 orange
          CO
       Kohlenstoffmonmoxid
      –
     schwarz
          P
 Partikel
 1,2,3
    weiß
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