Page 131 - Berufsbekleidung
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HINWEISE ZUR REPARATUR
VON SCHUTZBEKLEIDUNG
Ist die Schutzwirkung der PSA durch Löcher, Risse, aufge- platzte Nähte, Abrieb oder sonstigen Verschleiß beeinträch- tigt, muss die Bekleidung unverzüglich ausgetauscht werden. Vor einer weiteren Verwendung muss der ursprüngliche Zustand durch Instandsetzung hergestellt werden. Ist dies nicht möglich, muss die Schutzbekleidung ersetzt werden.
Die Zertifizierung der PSA ist nur für neue und nicht für reparierte Bekleidung gültig. Reparaturen sind insbesondere bei kleineren Beschädigungen grundsätzlich zulässig und aus Nachhaltigkeitsgründen auch wünschenswert, solange lediglich der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt wird. Sie müssen jedoch stets fachmännisch und nur mit Original- Materialien (insbesondere Oberstoff und Garn) durchgeführt werden. So sind z.B. bei einer Schweißer-/Flammschutz- bekleidung das Original-Flammschutzgewebe und -Flamm- schutzgarn zu verwenden.
Problematisch ist generell die Reparatur von größeren Flächen und Rissen. Die Konstruktion der Bekleidung darf nicht verändert werden. Grundsätzlich gilt, dass eine Repa- ratur umso schwieriger ist, je mehr Schutzleistungen in einem Erzeugnis enthalten sind. Gerade bei hohen Schutzklassen wie Schweißerschutz Klasse 2, Störlichtbogenschutz Klasse 2 oder Hitze-/Flammschutz gemäß EN ISO 11612 Code D und E (flüssige Aluminium- und Eisenspritzer) sollten grundsätz- lich keine größeren Instandsetzungen vorgenommen werden. Hier muss die Sicherheit des Mitarbeiters immer absoluten Vorrang haben.
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