Page 130 - Berufsbekleidung
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HINWEISE ZUR VEREDELUNG
VON SCHUTZBEKLEIDUNG MIT ABZEICHEN
Die Schutzwirkung von PSA kann durch nicht geeignete Logos oder sonstige Abzeichen stark negativ beeinflusst werden. An Schutzbekleidung angebrachte Abzeichen müssen daher hinsichtlich ihrer Auswirkung auf die Schutzfunktion geprüft werden.
Dies gilt auch für die weit verbreiteten Transferabzeichen. Sie sollen einerseits fest auf der Bekleidung halten und andererseits die Anforderungen an Schwerentflammbarkeit und Hitzeschrumpf erfüllen. Sie sind dadurch ein sensibles System, so dass es immer wieder vorkommen kann, dass die Schwerentflammbarkeit eines spezifischen Abzeichens auf einem Gewebe funktioniert, auf einem anderen Gewebe hin- gegen nicht.
Im Rahmen der Baumusterprüfung der Schutzbekleidung lassen wir bei HUGO JOSTEN die bei uns gängigen Abzeichen- varianten in definierten Ausführungen von der Zertifizie- runsstelle mit prüfen. Wir verwenden bei einer anschließen- den Veredelung der Bekleidung ausschließlich die geprüften Materialien (z.B. Stickgarn, Hinterlegungsmaterial und/oder Transferabzeichen).
Das Zertifikat der Schutzbekleidung ist nur für die mit dem Prüfmuster identischen Erzeugnisse gültig. Werden bei einer Veredelung andere als die geprüften Original-Materialien ein- gesetzt, ist die Bekleidung nicht durch die Baumuster-Prüf- bescheinigung abgedeckt. Es ist jedoch möglich, alternative Veredelungsvarianten und -materialien im Rahmen einer Zertifikatsergänzung zu beantragen, die von der Zertifizie- rungsstelle geprüft und bestätigt werden.
Der sicherste Weg ist die Veredelung der Schutzbekleidung durch den Hersteller. Wenn Sie unsere Schutzbekleidung selbst veredeln wollen, empfehlen wir, Rücksprache mit uns zu halten um abzustimmen, was zertifiziert und ggf. zu beachten ist.
Bei PSA empfehlen wir grundsätzlich die Veredelungsvarian- ten Direkteinstickung und Transferabzeichen. Hierfür sind nachfolgend einige Grundsätze aufgeführt, die – neben der Verwendung von geprüften Originalmaterialen – zu beachten sind, damit die jeweiligen Normen eingehalten werden:
Schweißerschutz, Hitze-/Flammschutz und Störlicht- bogenschutz: EN ISO 11611, EN ISO 11612, IEC 61482-2
Direkteinstickungen müssen mit Flammschutz-Stickgarn erfolgen. An einlagigen Gewebestellen ist das Stickabzeichen mit Flammschutz-Gewebe zu hinterlegen.
Beim Patchen müssen Flammschutz-Transfers verwendet werden, die in Verbindung mit dem Oberstoff-Material geprüft wurden.
Antistatik: EN 1149-5 in Verbindung mit EN 1149-3
Nicht ableitfähige Abzeichen sind nur erlaubt, wenn sie dünn und fest angebracht sind. Transferabzeichen, deren Breite
5 cm und deren Fläche 100 m2 übersteigt, müssen auf dem Gewebe im Hinblick auf zündfähige Entladungen geprüft werden.
Chemikalienschutz: EN 13034 Typ 6
Direkteinstickungen müssen bei einlagigen Gewebestellen mit geprüftem (Multinorm- oder Chemikalienschutz-) Gewebe hinterlegt werden.
Warnschutz: EN ISO 20471
Die auf dem Hintergrundmaterial der Warnkleidung an- gebrachten Abzeichen vermindern die wirksame Fläche für die Tagsichtbarkeit. Die Größe der Abzeichen ist daher im Hinblick auf die Einhaltung der definierten Mindestflächen an Hintergrundmaterial für die zu erreichende Warnschutzklasse zu prüfen.
Bei separaten Stickemblemen, die auf die Bekleidung aufgenäht werden, sind je nach zertifizierter Norm der PSA diverse Aspekte zu beachten. Bei Bedarf empfehlen wir, den Hersteller der Bekleidung anzusprechen.















































































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