Page 7 - PSA.Katalog Meuthen 2018/2019
P. 7

Atemschutz
Atemschutz – Richtlinien und Normen
Die grundsätzlichen Mindestanforderun- gen an die Persönliche Schutz-Ausrüs- tung (PSA) sind in der rechtskräftigen PSA-Verordnung 2016/425 vom 21. April 2016 geregelt. Die neue PSA-Verord- nung ersetzt die Richtlinie 89/686/EWG erst ab dem 21. April 2018. Produkte, die noch der „alten“ EWG-Richtlinie ent- sprechen, dürfen noch bis 20. April 2019 in den Verkehr gebracht werden. Die Verordnung gilt für alle Mitgliedsstaaten der EU und lässt keinen Spielraum für unterschiedliche Umsetzungen des auf der Richtlinie 89/686/EWG beruhenden Konzepts in nationales Recht, sondern gilt unmittelbar. Die Hersteller von PSA- Produkten sind dazu verpflichtet, durch die CE-Kennzeichnung zu dokumentie- ren, dass ihre Produkte den europäischen Normen entsprechen. Zusätzlich kann das deutsche GS-Zeichen (GS = Geprüfte Sicherheit) auf Antrag des Herstellers durch eine anerkannte Prüfstelle verge- ben werden. Der Arbeitgeber ist dazu ver- pflichtet, alle mit der betreffenden Arbeit verbundenen Risiken zu bewerten und den Beschäftigten die für die jeweilige Aufgabe am besten geeignete Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen. Der Arbeitgeber ist ebenfalls dazu verpflichtet, darüber zu wachen, dass die notwendigen PSA von den Beschäftigten bestimmungsgemäß verwendet werden.
Werden Beschäftigte in Bereichen oder bei Arbeiten eingesetzt, bei denen sie Atem- schutz benutzen sollen, ist es notwendig, dass die Arbeitsbedingungen genau be- urteilt werden. Wenn Zweifel über Gefähr- dungen und Stoffe, denen Beschäftigte ausgesetzt sind, oder bei der Auswahl der Geräte, der arbeitsmedizinischen Vorsorge oder Ähnlichem bestehen, ist es dringend anzuraten, die Fachkraft für Arbeitssicher- heit beziehungsweise den Betriebsarzt hinzuzuziehen.
Eine arbeitsmedizinische Vorsorgeunter- suchung gemäß Berufsgenossenschaftli- chem Grundsatz G 26 ist beim Benutzen von Atemschutz nahezu immer erforder- lich. G-26-freier Atemschutz sind zum Bei- spiel Fluchtfiltergeräte und gebläseunter- stützte Filtergeräte mit Haube. Atemschutz zählt zur Persönlichen Schutzausrüstung, die vor tödlichen Ge- fahren oder ernsten und irreversiblen Ge- sundheitsschäden schützt. Der Einsatz von Atemschutz erfordert deshalb unter anderem eine genaue Prüfung der Be- dingungen vor Aufnahme der Tätigkeit.
Die beste Schutzausrüstung nützt nichts, wenn sie nicht getragen wird.
Atemschutz muss getragen werden, wenn Gefährdungen durch Schadstoffe in der Luft und/oder durch Sauerstoffmangel bestehen. Atemschutzgeräte wirken entweder abhängig (Filtergeräte) oder unabhängig (Isoliergeräte) von der Umgebungsatmo- sphäre. Für den Einsatz von umluftabhängigen Geräten wird vorausgesetzt, dass noch ausreichend Sauerstoff (mindestens 17 Vol.-%) zum Atmen in der Umgebungs- luft vorhanden ist. Umluftabhängige Atemschutzgeräte bestehen aus einem Atem- anschluss mit Atemschutzfilter.
Umluftunabhängige Geräte kommen immer dann zum Einsatz, wenn Filtergeräte nicht ausreichend sind oder die Verwendung ein zu hohes Risiko darstellt (zum Bei- spiel bei der Feuerwehr). Isoliergeräte bestehen aus einem Atemanschluss mit ei- nem Luftversorgungssystem.
Atemschutz-Filtergeräte – abhängig von der Umgebungsatmosphäre
Ohne Luftversorgung
Filter zum
Gebrauch mit Vollmasken (DIN EN 136), Halbmaske und Viertelmaske
(DIN EN 140) oder Mundstückgarnitur
(DIN EN 142)
Gasfilter und Kombinationsfilter
DIN EN 14387
Partikelfilter
DIN EN 143
AX Gasfilter und Kombinationsfilter gegen niedrigsiedende organische Verbindungen
DIN EN 14387
SX Gasfilter und Kombinationsfilter gegen speziell genannte Verbindungen
DIN EN 14387
Filter mit Atemschlauch
(Nicht am Atemanschluss befestigte Filter) Gasfilter, Partikelfilter und Kombinationsfilter
DIN EN 12083
Filtrierende Atemanschlüsse
Filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikel
DIN EN 149
Filtrierende Halbmasken mit Ventilen zum Schutz gegen Gase, oder Gase mit Partikeln
DIN EN 405
Halbmasken ohne Einatemventile und mit trennbaren Filtern zum Schutz gegen Gase, Gase und Partikel oder nur Partikel
DIN EN 1827
Mit Luftversorgung
Gebläsefiltergeräte mit einem Helm oder einer Haube
DIN EN 12941
Gebläsefiltergeräte mit Vollmasken, Halbmasken oder Viertelmasken
DIN EN 12942
Fluchtgeräte: Brandflucht Haube
EN 403
Atemschutzgeräte für Selbstrettung
DIN 58647-7
7
gut Informiert
S15tü.0n6in.1g8s K/ Sretüfenlding2s1K70re9feld 21709 / #Vorschaltseite
Atemschutz


































































































   5   6   7   8   9