Page 8 - PSA.Katalog Meuthen 2018/2019
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Atemschutz
Atemschutz – Richtlinien und Normen
Regenerationsgeräte nach DIN EN 145 – unabhängig von der Umgebungsatmosphäre
Nicht autonom
Frischluft- Schlauchgeräte
Frischluft-Schlauchgeräte in Verbindung mit Vollmaske
DIN EN 138
Frischluft-Druckschlauchgeräte mit Motorgebläse in Verbindung mit Haube
DIN EN 269
Druckluft- Schlauchgeräte
Druckluft-Schlauchgeräte mit Vollmaske, Halbmaske oder Mundstückgarnitur
DIN EN 14593-1
Druckluft-Schlauchgeräte in Verbindung mit Haube
Druckluft-Schlauchgeräte oder Frischluft-Schlauchgeräte mit Luftförderer mit Haube für Strahlarbeiten
DIN EN 14594
Druckluft-Schlauchgeräte für leichte Einsätze mit Helm oder Haube
DIN EN 14594
Leichtschlauchgeräte mit Vollmaske, Halbmaske oder Viertelmaske für leichte Einsätze
DIN EN 14594
Autonom
Behältergeräte mit Druckluft (Pressluftatmer)
DIN EN 137
Fluchtgeräte
Druckluft-Behältergeräte (Pressluftatmer) mit Vollmaske oder Mundstückgarnitur
DIN EN 402
Druckluft-Behältergeräte mit Haube (Druckluftselbstretter mit Haube)
DIN EN 1146
Grundinformation für Filteratemschutz
Arbeitsplatzgrenzwerte dienen dem Schutz der Gesundheit von Angestell- ten vor Gefahrstoffen am Arbeitsplatz. Der Arbeitsplatzgrenzwert wird im § 2 Abs. 8 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) definiert und gibt an, bis zu welcher Stoffkonzentration Ge- sundheitsschäden ausgeschlossen sind.
Werden die Grenzwerte überschritten, muss man sich gegen die Schadstoffe schützen.
/// Funktionsweise – Prinzip des Filter- atemschutzes ist es, die Luft vor dem
Einteilung in Filtertypen und -klassen
Einatmen von gesundheitsschädlichen Bestandteilen zu befreien. Je nach Schadstoff müssen unterschiedliche Atemschutzfilter verwendet werden. Man unterscheidet in Partikel-, Gas- und Kombinationsfilter.
Filtergeräte können je nach Filterart bestimmte Schadstoffe in den Gren- zen ihres Abscheide- bzw. Aufnahme- vermögens aus der Umgebungsatmo- sphäre herausfiltern.
/// Einsatzdauer – Die Einsatzdauer von Filtergeräten hängt von verschie- denen Faktoren ab. Gewicht, Atemwi-
derstand, Umgebungsklima, Arbeits- schwere und Atemleistung des Anwen- ders sind nur einige wenige Beispiele. Um die Einsatzdauer genau zu bestim- men, sind Gefährdungsbeurteilungen unter der Einbeziehung eines Arbeits- mediziners erforderlich.
Wird der Geruch bzw. Geschmack eines Gases spürbar, ist die Ein- satzdauer von Gasfiltern erschöpft. Partikelfilter und partikelfiltrierende Halbmasken sind dann nicht mehr zu verwenden, wenn der Atemwiderstand spürbar ansteigt.
Filtertyp
Hauptanwendung (Schadstoffart)
Klassen
Kennfarbe
A
Organische Gase und Dämpfe mit Siedepunkt >65 °C
1,2,3
braun
AX
Organische Gase und Dämpfe mit Siedepunkt <65 °C der Niedrigsieder-Gruppen 1 und 2 (siehe BG-Vorschriften)
–
braun
B
Anorganische Gase und Dämpfe wie: Blausäure (Hydrogencyanid), Chlor, Schwefelwasserstoff (Hydrogensulfid), jedoch nicht gegen Kohlenmonoxid
1,2,3
grau
E
Saure Gase, wie z. B. Chlorwasserstoff (Salzsäuredampf) und Schwefeldioxid
1,2,3
gelb
K
Ammoniak und organische Ammoniak-Derivate
1,2,3
grün
SX
Spezielle Gase wie auf dem Filter angegeben
–
violett
NO
Nitrose Gase (z.B.: NO, NO2)
–
blau
Hg
Quecksilberdampf und Quecksilberverbindungen
–
rot
Reaktor
Radioaktives Jod inkl. Jodmethan
–
orange
CO
Kohlenmonoxid
–
schwarz
P
Partikel
1,2,3
weiß
8
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Atemschutz


































































































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