Page 94 - Arbeitsschutzkatalog 2020
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   Handschutz
                Handschutz – Richtlinien und Normen
      Handschuh- klasse
Maximale Nutzspannung (V/AC)
 AC-Prüfspan- nungstest (V/AC)
 Einzel- wandstärke (mm)
 00
≤ 500
 2 500
 0,5
 0
≤ 1000
 5 000
 1,0
 1
≤ 7500
 10 000
 1,5
 2
≤ 17000
 20 000
 2,3
 3
≤ 26500
 30 000
 2,9
 4
≤ 36000
 40 000
 3,6
   EN 60903
Arbeiten unter elektrischer Spannung
Diese Norm gilt für isolierende Handschuhe und Fäustlinge (beide mit und ohne Trägermaterial) zum Schutz des Trägers vor Stromschlägen bei Arbeiten an unter Spannung stehenden Leitun- gen. Isolationshandschuhe aus Gummi müssen normalerweise in Kombination mit darüber getra- genen Mechanikschutzhandschuhen aus Leder verwendet werden.
Ein isolierender Elektroschutzhandschuh für Ar- beiten an stromführenden Leitungen wird gemäß der PSA-Reglung in die Kategorie III eingestuft. Ein für Arbeiten an unter Spannung stehenden Leitungen zertifizierter Handschuh muss der EN 420 entsprechen, alle vorgeschriebenen Tests bestehen und mehrere Anforderungen gemäß EN 60903 (z.B. Mechanik- und Thermoschutz für Niedrigtemperaturen, Flammfestigkeit oder Alte- rung) erfüllen.
Abhängig von ihren anwendungsspezifischen Eigenschaften (=Festigkeit) können Isolations- handschuhe aus Gummi auch zusätzlich getes- tet werden auf:
Säurefestigkeit – zufriedenstellende mechani- sche und dielektrische Leistung nach dem Ein- tauchen in hochkonzentrierte Schwefelsäure Ölfestigkeit – zufriedenstellende mechanische und dielektrische Leistung nach dem Eintauchen in Öl
Ozonfestigkeit – zufriedenstellende Oberflä- chenqualität (keine Risse) und dielektrische Leis- tung nach Kontakt mit einer hohen Ozonkonzen- tration
Sehr niedrige Temperaturen – zufriedenstel- lend, wenn das Material beim Falten nach 24 Stunden bei – 40 °C nicht reißt oder bricht
Schädliche physikalische Unregelmäßigkeiten sind unzulässig. Jeder Handschuh muss einzeln geprüft und dielektrisch getestet werden. Isolieren- de Handschuhe können von 500 bis 36000 V/AC und abhängig von ihrer Einzelwandstärke sechs verschiedene Handschuhklassen abdecken.
Regelmäßige Prüfung und elektrische Retests
Handschuhe der Klasse 1, 2, 3 und 4, auch die aus dem Lagerbestand, müssen alle 6 Monate einer Sichtprüfung und einem erneuten dielekt- rischen Test unterzogen werden. Für Handschuhe der Klassen 0 und 00 genügt die Sichtprüfung. Kennzeichnung und Informationen
Zusätzlich zur Angabe der Identität des Herstel- lers, des Produkts, der Größe und der relevanten Normen (EN60903 und EN420:     -Kennzeich- nung) kann die Kennzeichnungm sofern zutref- fend, eine Kategorie (optional) zur Angabe der Festigkeit gegen folgende spezifischen Gefahren einschließen:
Handschuhe aus Materialmischungen
Für isolierende Handschuhe, die aus einem spe- zifischen Material (kein Naturgummi) hergestellt sind, müssen zusätzliche Tests der Abriebfestig- keit (Gewichtsreduzierung) und Schnittfestigkeit (Mindeststufe 2) durchgeführt werden. Isolieren- de Elektroschutzhandschuhe werden in einem zusätzlichen integrierten Mechanikschutz an- geboten. Handschuhe aus Materialmischungen werden mit einem zusätzlichen Mechanikschutz- Piktogramm (Hammer) gekennzeichnet und ge- wöhnlich ohne Überhandschuhe getragen.
EN ISO 10819
Vibrations-Schutz gegen mecha- nische Schwingungen und Stöße
In der Regel handelt es sich bei den Antivibrations- Schutzhandschuhen um Handschuhe, welche die Grundanforderungen der Europäischen Normen EN 420 und EN 388 (Schutz gegen mechanische Risiken) erfüllen. Der Hersteller hat durch eine Zusatzprüfung entsprechend DIN EN ISO 10819 durch ein akkreditiertes Labor nachzuweisen, dass die Handschuhe die festgelegten Mindest- kennwerte der Vibrationsminderung erreichen. Diese Zusatzeigenschaft ist vom Hersteller bei der Beantragung der Zertifizierung anzugeben. Sie muss von der notifizierten Stelle im Zertifikat bestätigt werden.
EN 421
Handschuhe zum Schutz vor ionisierender Strahlung und radioaktiver Kontaminierung
Diese Norm gilt für Handschuhe, die zum Schutz vor ionisierender Strahlung und radioaktiver Kon- taminierung vorgesehen sind. Die Art des Schut- zes wird durch ein Piktogramm in Verbindung mit den spezifischen Schutzeigenschaften angege- ben. Für den Schutz vor einer radioaktiven Konta- minierung muss der Handschuh flüssigkeitsdicht sein und die in der Norm EN 374 festgelegten Penetrationstests bestehen.
Für den Schutz vor einer ionisierenden Strahlung muss der Handschuh einen bestimmten Anteil an Blei oder eines gleichwertigen Metalls enthalten, der als äquivalente Bleimenge angegeben wird. Jeder Handschuh muss mit dieser „äquivalenten Bleimenge“ gekennzeichnet sein.
EN 659
Feuerwehr-Handschuhe
Der Normentwurf setzt die Mindestanforderungen gegenüber der EN 407 höher an. Auch müssen Leistungsindikatoren nach EN 388 „Mechanische Risiken“ der Stufe 2 erreicht werden. Die Kenn- zeichnung von Feuerwehrschutzhandschuhen muss nach EN 420 erfolgen. Es muss durch das Hinzufügen eines „ “ für Information zusammen mit dem Piktogramm deutlich gemacht werden, dass zusätzliche Informationen gelesen werden müssen.
Jeder Feuerwehr-Schutzhandschuh muss mit der Nummer der Norm EN 659 und dem Pikto- gramm für Feuerwehren gekennzeichnet sein. Ist auf einem Handschuh ein Piktogramm und die DIN EN-Bezeichnung aufgedruckt und sind keine weiteren Leistungsstufen angegeben, so erfüllt der Handschuh die Mindestanforderungen.
       Kategorie
  Zusatzanforderung
 H
 Säurefestigkeit
 A
 Ölfestigkeit
 Z
 Ozonfestigkeit
 C
 Festigkeit gegen Tieftemperaturen
 R
 Obige Kategorien H + A + Z
        Klasse
Wandstärke (mm) Handschuhe
 Wandstärke (mm) Handschuhe aus Materialmischungen
 00
0,5
 1,8
 0
1,0
 2,3
 1
1,5
 2,8
 2
2,3
 3,3
 3
2,9
 3,6
 4
3,6
 4,2
  94
             Stünings Krefeld 21808
Handschutz
03.04.19 / Stünings Krefeld 21808 / #Vorschaltseite







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